Die Martin Rütter Hundeschule Wien wird durch Cornelia Sporrer vertreten. 


I.


1. Das Ausbildungsangebot der Martin Rütter Hundeschule Wien umfasst Einzel- sowie Gruppenstunden, basierend auf der von Martin Rütter entwickelten Trainingsphilosophie, die sowohl die theoretische als auch praktische Unterweisung der Hundehalter:innen in die Verhaltensweisen der Hunde beinhaltet. Es werden darüber hinaus Kenntnisse zu Sozialstrukturen, Aggressions- und Rudelverhalten, zu Hundehaltung, Ernährung, Erziehung und vieles mehr vermittelt.


2. Die Aufnahme des Hundes mit Besitzer:in in eine Gruppenstunde erfolgt nach Abstimmung mit der Trainerin. Das Vorliegen der Ausbildungsvoraussetzungen des Hundes für eine Aufnahme in die Gruppenstunde wird ausschließlich durch die Trainerin festgestellt.


3. Die Auswahl der Trainerin für den jeweiligen Hund und Hundehalter:in erfolgt durch die Martin Rütter Hundeschule Wien.


4. Eine Einzeltrainingsstunde dauert i.d.R. 60 Minuten. Verspätungen der Kund:innen gehen zu deren Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung. Sollten Kund:innen nicht zum Termin erscheinen, tragen die Kund:innen den vollen Stundensatz. Die Trainerin wird in diesem Fall bemüht sein, Kund:innen telefonisch zu kontaktieren und sie nach ihrem Verbleib zu befragen. Sind die Kund:innen nicht erreichbar, wartet die Trainerin 15 Minuten, bevor die Stunde als nicht wahrgenommen gilt (bei vollem Stundensatz).


5. Der Unterricht erfolgt bei:m Hundehalter:in vor Ort oder an anderen zuvor vereinbarten Orten. 


II. 


1. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preise. Die aktuelle Preisliste kann auf martinruetter.com/wien eingesehen werden. Preiserhöhungen behält sich die Martin Rütter Hundeschule Wien ausdrücklich vor.


2. Fahrtkosten für Besuche außerhalb Wiens, werden ab 1210 Wien (Jedlersdorfer Straße) mit 0,52 Euro pro km, zusätzlich zu den angegebenen Kosten des Hausbesuchs, berechnet.


3. Kund:innen erhalten nach der Stunde umgehend eine Rechnung. Das Honorar ist mit Rechnungserhalt direkt vor Ort bar zu entrichten bzw. unverzüglich zu überweisen. Reklamationen, die nicht innerhalb von 24h nach Ausstellungsdatum eingehen, können nicht mehr nachvollzogen und folglich nicht berücksichtigt werden. 


4. Sollten Kund:innen an der Wahrnehmung einer Unterrichtsstunde verhindert sein, so erhalten sie den Stundensatz zurückerstattet, wenn sie die Unterrichtsstunde 2 Tage vor Unterrichtsbeginn schriftlich (per E-Mail! - keine SMS oder sonstigen Nachrichtendienste) oder fernmündlich (per Telefonanruf!) abgesagt haben. Sagen Kund:innen die Unterrichtsstunde nicht mindestens 48 Stunden vorher ab, so tragen die Kund:innen den vollen Stundensatz, gleich aus welchen Gründen sie an der Wahrnehmung der Unterrichtsstunde verhindert ist. Wird die Unterrichtsstunde 48 Stunden vorher abgesagt, so wird von der Martin Rütter Hundeschule Wien 100 % des Stundensatzes an die Kund:innen rückerstattet oder eine Gutschrift für weitere Kurse ausgestellt, sofern die Zahlung durch die Kund:innen bereits erfolgt ist. Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen, werden keine weiteren Termine mit dem sich im Zahlungsverzug befindenden Kund:innen vereinbart, bis die betreffende Rechnung beglichen wurde.


5. Bei den übrigen Seminaren, Kursen und Vorträgen erhalten die Kund:innen – sofern sie mindestens 48 Stunden vorher abgesagt haben – 100 % des Preises erstattet. Sagen Kund:innen nicht mindestens 48 Stunden vorher ab, gleich aus welchen Gründen sie an der Wahrnehmung verhindert sind, wird das jeweilige Seminar, der Kurs bzw. der Vortrag voll berechnet. Auch hier gilt nur die schriftliche Absage (per E-Mail!) oder per Telefonanruf.


6. Seminare, Kurse, Gruppenstunden und Vorträge werden üblicherweise vor oder bei Beginn der jeweiligen Veranstaltung bar oder per Onlinezahlung an die Martin Rütter Hundeschule Wien vergütet. 5er-Gruppenblöcke sind für die ausschließlich für die 5 folgenden Termine gültig. Generell müssen 5er-Blöcke für Kurse oder Gruppentrainings zum vollen Betrag bezahlt werden, auch wenn nicht alle Einheiten wahrgenommen werden können.


7. Wir behalten uns vor, den jeweiligen Unterricht aus wichtigen Gründen abzusagen, zu verschieben bzw. die Einheit(en) durch einen Ersatz (Martin Rütter Trainerin) vertreten zu lassen oder den vereinbarten Trainingsort aus gegebenen Gründen zu ändern.


8. Bei Abbruch von laufenden, im Vorhinein bezahlten Gesamtpaketen (z. B. 5er Block) oder Veranstaltungen, wie z.B. Gruppenstunden, besteht kein Anspruch auf Kostenersatz.


9. Das Training findet i.d.R. outdoor und bei jedem Wetter statt – im Falle einer Absage werden die Teilnehmer:innen rechtzeitig (spätestens 2 h vor dem Termin) informiert.


III. 


1. Kund:innen versichern, dass ihr Hund geimpft, behördlich angemeldet und ausreichend haftpflichtversichert ist. Auf Verlangen haben Kund:innen Impfpass, Anmeldebescheinigung und Polizze der Haftpflichtversicherung vorzuzeigen.


2. Darüber hinaus versichern Kund:innen, dass ihr Hund keine ansteckenden Erkrankungen hat.


3. Chronische Erkrankungen des Hundes sind der Trainerin bei Ausbildungsbeginn mitzuteilen. Die Kund:innen sind ebenfalls verpflichtet, die Trainerin über Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes vor Aufnahme der ersten Unterrichtsstunde zu informieren.


4. Ebenfalls ist die Trainerin vor Beginn der Unterrichtsstunde über die Läufigkeit einer Hündin zu unterrichten.


5. Die Trainerin ist berechtigt, den Hund bei ansteckenden Krankheiten vom Unterricht auszuschließen.


6. Im Falle eines berechtigten Ausschlusses vom Unterricht bleibt der Honoraranspruch bestehen. Kund:innen haben aber das Recht, die Stunden nach Wegfall des Ausschlussgrundes im Rahmen eines anderen Kurses – soweit ein entsprechendes Angebot besteht – nachzuholen. 


IV. 


1. Eine Haftung von der Martin Rütter Hundeschule Wien (der Trainer:innen) für Körper- oder Sachschäden wird ausgeschlossen, es sei denn es läge grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.


2. Kund:innen übernehmen die alleinige Haftung und Verantwortung für ihren Hund und ihr Handeln, auch wenn er auf Veranlassung der Trainerin handelt.


3. Soweit Kund:innen durch die Trainerin aufgefordert werden, ihren Hund von der Leine zu lösen oder den Maulkorb abzunehmen, übernehmen Kund:innen allein die Verantwortung hierfür. Kund:innen kennen die örtlichen Gegebenheiten und die gesetzlichen Bestimmungen. Kund:innen wurden auf die das Übungsgelände umgrenzenden, stets befahrenen Straßen ausdrücklich aufmerksam gemacht. 


V. 


Die Trainerin ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde untereinander Kund:innen eine neue Gruppe zuzuweisen. 


VI. 


Die Trainerin übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Ausbildungszieles. Die Ausbildung wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen der Kund:innen und den Möglichkeiten des Hundes nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientieren. 


VII.


Kund:innen wurden ausführlich darüber belehrt, dass die durch die Martin Rütter Hundeschule Wien dem Hund gelehrten Ausbildungsmethoden nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Unterrichtsstunden Erfolg haben. 


VIII. 


Kund:innen erklären sich damit einverstanden, dass sämtliche Foto- & Videoaufzeichnungen, die die Martin Rütter Hundeschule Wien von Hund und Halter:in erstellt, in Zusammenhang mit der Martin Rütter Hundeschule Wien veröffentlicht werden dürfen. 


IX.


Seminarunterlagen, die von der Martin Rütter Hundeschule Wien ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung von Frau Conny Sporrer nicht vervielfältig oder verbreitet werden. Kein Teil der Unterlagen darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung von Frau Sporrer reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. 


X. 


Kund:innen bestätigen die vorliegenden AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. 


XI.


Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt.